Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung — Änderung

Der Gemeinderat hat eine Änderung der Abfallgebührensatzung beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar in Kraft.
Bekanntmachung
Aufgrund der einschlägigen Vorschriften des Kommunalabgabenrechts hat der Gemeinderat der Gemeinde Musterstadt eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung beschlossen.
Wesentliche Änderungen
- Die Grundgebühr je Haushalt bleibt unverändert.
- Die Leerungsgebühr für die Biotonne entfällt.
Die Satzung tritt am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft. Der vollständige Wortlaut liegt im Bürgerbüro zur Einsicht aus.