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HinweisTrinkwasser: Leitungsspülung im Ortsteil Nord Bis auf Weiteres wird im Ortsteil Nord das Leitungsnetz gespült. Leichte Trübungen sind möglich und unbedenkl…

Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb

Wer bei einer Veranstaltung vorübergehend Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, zeigt das spätestens vier Wochen vorher an (§ 3 Abs. 4 Saarländisches Gaststättengesetz).

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